Wattwanderung: Das ist erlaubt, das nicht

Das Wattenmeer ist schön anzuschauen und perfekt für Wanderungen geeignet. Was einfach klingt, ist es jedoch nicht. Denn das Wattenmeer birgt die Gefahr der Gezeiten. Ebbe und Flut sind jedoch nicht die einzigen Gründe, Vorsicht bei einer Wattwanderung walten zu lassen. Es gibt sogar ein paar ganz klare Verhaltensregeln. Wer diese missachtet, wird unter Umständen sogar mit einem Bußgeld bestraft. Doch warum ist es eigentlich so wichtig, das Wattenmeer zu schützen und für welches Fehlverhalten kann man hier bestraft werden?

Was genau ist das Wattenmeer?

Erläutern wir zunächst einmal, was das Wattenmeer eigentlich ist. Als Wattenmeer wird ein Küstenstreifen bezeichnet, der zweimal täglich von den Gezeiten freigelegt und schließlich vom Meer wieder überspült wird. Während der Ebbe ist die Möglichkeit gegeben, den freigelegten Meeresgrund zu begehen, was von vielen Wanderern auch genutzt wird.

Neben der Deutschen Bucht gibt es Küstenstreifen in den Niederlanden, sowie in Dänemark, die als Wattenmeer bezeichnet werden. Sie alle wurden 2009 zum Welterbe der UNESCO erklärt.

Das Wattenmeer besitzt, genauso wie jeder andere Meeresgrund, ein eigenes Ökosystem. Es ist der Lebensraum für zahlreiche Tierarten und auch Pflanzen, welche durch die kleinste Beeinträchtigung Schaden nehmen können. Daher ist das Wattenmeer ein Nationalpark und unterliegt somit einem gewissen Schutz. Alleine an der Nordseeküste gibt es drei Nationalparks, die sicherstellen, dass das Wattenmeer keinen Schaden nimmt. Umso wichtiger ist es, die vorgegebenen Regeln zu beachten.

Welche Regeln gibt es?

Eine der ersten Regeln bei einer Wattwanderung lautet, niemals alleine ins Watt zu gehen, sondern sich grundsätzlich einem fachkundigen Wattführer anzuschließen. Hierfür gibt es an der Küste zahlreiche Angebote, die man in Anspruch nehmen kann. Denn bei einem Wattführer handelt es sich um jemand Fachkundiges, der die Gegend kennt und für die Wanderungen ausgebildet wurde.

Daneben gibt es noch weitere Ratschläge, die ebenso gut als Regeln zu betrachten sind:

  • Im Vorfeld ist es sinnvoll, sich mit den Gezeiten zu befassen. Mondstellung, aufkommender Wind und ähnliche Wetterzustände können hier ausschlaggebend sein.
  • Ferner ist es nützlich, Gefahrenquellen wie Prielen, Schlicklöchern und Senken aus dem Weg zu gehen.
  • Das Wetter sollte passen. So ist es nicht empfehlenswert, während eines Gewitters oder bei Regen das Watt zu bewandern. Sie sollte mitten am Tag, bei vollständiger Helligkeit stattfinden. Nützlich ist auch ein klarer Himmel, der einem gute Sicht gibt.
  • Kinder unter acht Jahren dürfen an keiner Wattwanderung teilnehmen. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre und ist nur dann erlaubt, wenn ein Erziehungsberechtigter mitgeht.
  • Es kann lebenswichtig sein, das richtige Schuhwerk zu tragen. Nicht nur deshalb, weil man leicht in den Schlamm einsinkt, sondern um Verletzungen an den Füßen zu verhindern, die durch scharfkantige Muscheln im Sand verursacht werden.
  • Sich einem fachkundigen Wattführer anzuschließen kann auch deshalb sinnvoll sein, weil man im Wattenmeer leicht die Orientierung verliert. Je weiter man sich nämlich von der Küste entfernt, desto unübersichtlicher wird die Gegend. Schlimmstenfalls wird der Wanderer von der Flut überrascht.

Dazu gibt es ein paar absolute Verbote, die ebenfalls einzuhalten sind. So ist das Jagen, Reiten, Zelten und Campen, sowie die Störung von Tieren (insbesondere während der Brutzeit) verboten. Hunde dürfen nicht ohne Leine laufen gelassen werden und die Mitnahme von archäologischen Funden ist untersagt. Ferner dürfen keine Abfälle im Wattenmeer abgeladen oder generell hinterlassen werden. Dass die Beschädigung von Pflanzen und die Tötung von Tieren unter Strafe gestellt wird, sollte jedem klar sein.

Welche Strafen werden bei einem Vergehen verhängt?

Es gibt eine ganze Liste an möglichen Strafen, die bei einem Fehlverhalten verhängt werden können. Im Regelfall geht stets die Zahlung eines Bußgeldes mit ihnen einher, dessen Höhe bis zu 50.000 Euro betragen kann. Hier einmal drei Beispiele:

  • Wer seinen Hund ohne Leine im Wattenmeer laufen lässt, muss mit einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro rechnen. Verantwortungsvolle Hundehalter lassen ihre Vierbeiner jedoch besser nicht im Wattenmeer laufen. Denn auch sie können sich an den scharfen Muscheln die Pfoten aufschneiden. Kommt neben dem Freilauf unter Umständen noch dazu, dass der Hund sich ein Wildtier oder dessen Jungtier schnappt, kann die Strafe auf bis zu 10.000 Euro erhöht werden.
  • Einen Drachen sollte man nicht am Wattenmeer aufsteigen lassen. Ebenso ist die Verwendung anderer Flugmodelle untersagt. Wer bei solch einer Aktivität erwischt wird, muss mit einer Strafe in Höhe von 10.000 Euro rechnen.
  • Im Boden des Wattenmeers findet man den einen oder anderen Schatz. Neben archäologischen Fundstücken werden hin und wieder auch Bodenschätze durch die Gezeiten freigelegt. Wer diese abbaut und mitnimmt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro bestraft. Gleiches gilt übrigens auch für jegliche Bodenveränderungen, die mit Werkzeugen oder anderen Methoden herbeigeführt werden.

Es wird außerdem auch nicht gerne gesehen, am Wattenmeer Lärm zu verursachen. Hauptsächlich deshalb, weil durch die Geräusche die dort lebenden Tiere gestört werden. Unnötiger Lärm am Wattenmeer wird daher geahndet. Der Verursacher muss hierfür ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro zahlen.

Gastbeitrag von Michael Prokoph, VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH; ebenfalls Autor des Artikel: https://www.bussgeld-info.de/wattwanderung/

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